Studiengang
Der Studiengang „Angewandte Politikwissenschaft“ beinhaltet das Studium an zwei renommierten Institutionen: das Institut d’Etudes Politiques – eine der bedeutenden Grandes Ecoles in Frankreich – und der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.
Durch die interdisziplinäre und berufsorientierte Ausrichtung des binationalen Studienganges erlangen Studierende ein solides Grundlagenwissen, sowie effiziente Arbeitsmethoden, die auf ihre Praxisanwendung ausgerichtet sind. Eine breite Vielfalt an Zukunftsperspektiven eröffnet den Absolventen die Wahl zwischen beruflichen Karrieren in internationale Organisationen, im tertiäreren Sektor (Marketing, Personalentwicklung, Öffentlichkeitsarbeit), Journalismus und in der Forschung.
Der Studiengang trägt dem besonderen Gewicht der deutsch-französischen Beziehungen und den wirtschaftlichen Verflechtungen beider Staaten Rechnung. Somit bestehen Möglichkeiten später in beiden Ländern oder europaweit zu arbeiten.
Das Seminar für Wissenschaftliche Politik der Universität Freiburg und das l’Institut d’Etudes Politiques verstehen diesen Studiengang als einen Beitrag zur Entwicklung einer europäischen Öffentlichkeit und zur Ausbildung von Führungskräften, die im europäischen Gedanken verwurzelt sind.
FAQ
Adresse: Welche Adresse gebe ich bei der Kommunikation mit der Universität an?
Bei der Universität geben Sie bitte immer ihre Heimatadresse (der Eltern) an. Dies ermöglicht eine reibungslose Kommunikation, egal an welchem Ort Sie sich gerade aufhalten.
Falls sich Ihre Heimatadresse ändern sollte oder Ihre Eltern Ihnen Post nachsenden, Sie allerdings bereits umgezogen sind, ist es zusätzlich notwendig, dass Sie einen Nachsendeantrag bei der zuständigen Poststelle einreichen. Wichtige Briefe der Universität können andernfalls leicht verloren gehen.
Bitte sorgen Sie immer dafür, dass es keinerlei Kommunikationsprobleme mit der Universität geben kann!
Allgemeine Informationen: Wo bekomme ich Informationen über den Studiengang?
Offizielle Informationen finden Sie zum einen auf der Homepage des IEP Aix-en-Provence:
http://www.sciencespo-aix.fr/
Auch auf den Seiten des Seminars für Wissenschaftliche Politik der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg finden Sie viele nützliche Hinweise:
http://portal.uni-freiburg.de/politik/studium/studiengange/b-a-angewandte-politikwissenschaft-dt-franz
Eine Zusammenstellung sämtlicher Informationen der Universität Freiburg (Zulassungs- und Prüfungsordnungen etc.) finden Sie unter folgendem Link:
http://www.studium.uni-freiburg.de/studienbewerbung/international/studieninteressierte/studienfaecher/fachinfo/index.html?id_stud=198#overlay[inline]/0/
Ansprechpartner: Wer sind meine wichtigen Ansprechpartner?
in Deutschland:
Seminar für Wissenschaftliche Politik
Rempartstr.15
79085 Freiburg
Dr. Marcus Obrecht
Raum 4314
0761/203-3472
marcus.obrecht@politik.uni-freiburg.de
Sprechstunde: Mi, 10-11 Uhr (sowie in der vorlesungsfreien Zeit nach Vereibarung)
Theresa Meyer
Raum 4315
0761/203-3485
angewandte@politik.uni-freiburg.de
Sprechstunde: Do, 10-12 und 14-16 Uhr
in Frankreich:
Institut d’Etudes politiques,
25, rue Gaston de Saporta
13625 Aix en Provence – Cedex 1
Rainer Gregarek
rainer.gregarek@sciencespo-aix.fr
+ 33 (0) 442170521
BAföG: Wie, wann, wer?
Aufgrund des ständigen Ortswechsels, die der Studiengang Angewandte Politikwissenschaft mit sich bringt, müssen BAföG-Empfänger/-innen mehrere Anträge bei verschiedenen Ämtern stellen.
Angesichts der Vielzahl an Formularen, Bescheinigungen, Förderungsnummern, Bestätigungen oder Antragszeiträumen heißt es also kühlen Kopf bewahren und den Überblick nicht zu verlieren. Dieser Leitfaden soll euch einen knappen Überblick geben, welche Stellen wann, wo und wie für euch zuständig sind.
Ausführliche Infos und Tipps rund ums Thema BAföG findet ihr auf folgender Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung: http://www.bafoeg.bmbf.de/
1. und 2. Semester – Freiburg
Zuständig für euer BAföG ist das Studentenwerk Freiburg. Sobald ihr den Zulassungsbescheid erhalten habt, könnt ihr eueren BAföG-Antrag stellen. Die Formulare kann man im Internet herunterladen (zum Beispiel auf der Internetseite des Studentenwerks) oder direkt bei der BAföG-Abteilung des Studentenwerks abholen.
Studentenwerk Freiburg
Amt für Ausbildungsförderung
Schreiberstraße 12-16
79098 Freiburg
Tel.: 0761/2101-200
BAföG-Beratung des Studentenwerks: Dienstag, 9-12 und Donnerstag, 13.30-16h
http://www.studentenwerk.uni-freiburg.de/bafoeg-finanzen/bafoeg/
3. und 4. Semester – Aix-en-Provence
Zuständig für das Auslands-BAföG für Frankreich ist die Kreisverwaltung Mainz-Bingen. Hier findet ihr alle wichtigen Infos mit einer Liste eurer Ansprechpartner/innen:
http://www.mainz-bingen.de/deutsch/verwaltung/GB_III/BAfoeG/ausland_uebersicht.php
Vergesst beim Stellen des Antrags (am besten mindestens drei Monate vor Semesterbeginn in Aix) nicht die Zusatzformulare für ein Studium im Ausland. Die kann man beim Freiburger Studentenwerk abholen, oder sich über die Internetseite der Kreisverwaltung Mainz-Bingen herunterladen. Stellt euch darauf ein, dass ihr die Förderung erst 1-3 Monate nach dem Semesterbeginn in Frankreich erhaltet (dann allerdings rückwirkend).
Achtung: Das französische Wohngeld („aide au logement“) der CAF wird euch auf euer BAföG angerechnet; die Mobilitätsbeihilfe der Deutsch-Französischen Hochschule (dfh) hingegen nicht.
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Amt für Ausbildungsförderung
Postfach 1355
55206 Ingelheim
Tel.: 06132/787-0
kreisverwaltung@mainz-bingen.de
5. Semester – Praktikum
Welche Stelle ist zuständig? Das kommt ganz drauf an wo ihr euer Praktikum macht! Eine übersichtliche Liste mit Ländern und den jeweiligen zuständigen Ämtern findet ihr unter: http://www.das-neue-bafoeg.de/de/441.php
6. Semester – Freiburg
Und für das sechste Semester in Freiburg erhaltet ihr die Ausbildungsförderung wieder vom Studentenwerk Freiburg.
Nach Abgabe der B.A.-Arbeit, am Ende des 6. Semesters in Freiburg müsst ihr zusammen mit dem Antrag auf Ausstellung der B.A.-Studienabschlussdokumente auch das Formular „Datenerhebung gemäß BAföG-Teilerlassverordnung“ bei der GEKO abgeben. Dieses findet ihr auf der Internetseite der Gemeinsamen Kommission: www.geko.uni-freiburg.de.
Tipp: Es ist sinnvoll, hier eine persönliche Mini-BAföG-Chronik beizufügen, auf der ihr festhaltet, welche Stelle euch in welchen Zeiträumen und unter welcher Förderungsnummer gefördert hat.
Habt ihr dazu Fragen, wendet euch am besten an die Stelle für BAföG-Angelegenheiten der Geko: Frau Jacqueline Dresel (Tel.: 0761-2039266).
B.A.-Abschluss: Was muss ich beim Abschluss des B.A. Studiums beachten?
Im sechsten Semester müssen die Studierenden der Angewandte Politikwissenschaft zusätzlich zu ihrer Bachelorarbeit einige weitere Leistungen erbringen. Bitte beachten Sie die Hinweise zum Vorgehen und die genannten Fristen für die Anmeldung der Bachelorarbeit(s. FAQ zum 6. Semester).
Wichtig ist dabei, dass alle Leistungen fristgerecht erbracht werden, sodass die erste Frist für den Antrag auf Ausstellung der B.A.-Studienabschlussdokumente eingehalten werden kann. Dies ist vor allem notwendig für diejenigen Studierenden, die eine Fortsetzung ihres Studiums in Freiburg (M.A. Angewandte Politikwissenschaft) beabsichtigen. Nur so sind die B.A.-Abschlussdokumente fertig, bevor die Einschreibefrist für den M.A.-Studiengang abläuft und Verzögerungen können vermieden werden.
Im Notfall besteht die Möglichkeit, beim Studierendensekretariat (Studierende mit Heimatuniversität Freiburg) bzw. beim Prüfungsamt (Studierende mit Heimatuniversität Aix-en-Provence) einen Antrag auf Fristverlängerung für die M.A.-Einschreibung zu erwirken. Die Einschreibung muss allerdings spätestens zur Anmeldung für die studienbegleitenden Prüfungen im Wintersemester (Anfang November) erfolgt sein.
Die zentralen Termine sind im Folgenden noch einmal aufgeführt:
08.08. – 15.08.: Antrag auf Ausstellung der BA-Abschlussdokumente
bis 15.09.: Dokumentation aller erforderlichen Leistungen beim Prüfungsamt
bis 30.09.: Ausstellung der BA-Abschlussdokumente (unter der Voraussetzung, dass Antrag und Dokumentation der Leistungen rechtzeitig vorlagen)
B.A.-Arbeit: Was muss ich bei der Erstellung der B.A.-Arbeit beachten?
Der Studienverlauf der „Angewandte Politikwissenschaft“ bringt es mit sich, dass Sie zum 6. Semester nach drei Semestern Abwesenheit wieder nach Freiburg kommen. Für die Bachelor-Arbeit, die Sie in diesem Semester anfertigen müssen, bedeutet dies, dass sie im Vergleich zu den ’normalen‘ Freiburger Studierenden einen geringeren „Übungsvorlauf“ in Form von Hausarbeiten aufweisen und bei der Vereinbarung des Themas der BA-Arbeit nicht auf ein früher absolviertes Hauptseminar rekurrieren können. Sie müssen sich an dem Hauptseminar orientieren, dass Sie im 6. Semester belegen.
Um gleichzeitig die Fristen für den Abschluss des BA-Studiums und für das Weiterstudium im MA zu wahren, müssen Sie ihre BA-Arbeit gemäß den Vorgaben der Gemeinsamen Kommission bis Mitte Mai angemeldet und bis Ende Juli abgegeben haben (bitte informieren Sie sich auf der Seite der GeKo über die genauen Termine).
Für Sie bedeutet dies, dass Sie sich bereits im April mit den Dozierenden, bei denen Sie ggf. ein Hauptseminar besuchen werden, zur Verabredung eines BA-Arbeitsthemas in Verbindung setzen müssen. Nur so können Anfang Mai noch eventuelle Rückfragen geklärt und die Anmeldung der BA-Arbeit rechtzeitig vorgenommen werden.
Weitere Informationen und die Unterlagen für die Anmeldung und Abgabe der Bachelorarbeit finden Sie unter:
www.geko.uni-freiburg.de/studium/ba_arbeit/info.pdf
Einige Formalia:
Eine bestandene Bachelorarbeit entspricht 10 ECTS Punkten.
Die Arbeit umfasst 40 Seiten, was etwa 72 000 Zeichen entspricht.
Die B.A.-Arbeit müssen Sie nicht verteidigen. Ihre B.A.-Note setzt sich aus dieser Arbeit und den studienbegleitetenden Prüfungen zusammen.
Weitere Informationen zu Ihrem Bachelor-Abschluss sind auf den Seiten der Gemeinsamen Kommission zu finden:
http://www.geko.uni-freiburg.de/studiengaenge/bachelor/bachelor2011/bachelor
Daten: Welche persönlichen Angaben muss ich machen?
Sie müssen zu Beginn des Studiums bis spätestens 31. Oktober einige persönliche Daten an die Koordinatoren des Studiengangs übermitteln. Diese ermöglichen uns Ihnen Ihre Mobilitätsbehilfe und evtl. andere Zuschüsse zu überweisen und mit Ihnen Kontakt aufzunehmen.
Link zur Eingabemaske: http://portal.uni-freiburg.de/politik/studium/Studiengaenge/ba-angewandte-politikwissenschaften/datenmeldung-aenderung
Ihre Daten werden streng vertraulich behandelt und keinem Dritten zugänglich gemacht.
Bitte beachten bei der Angabe ihrer persönlichen Daten folgende Hinweise:
Geben Sie immer eine E-Mail-Adresse an, die Sie während des gesamten Studiums behalten.
Geben Sie möglichst eine E-Mail-Adresse an, aus der Ihr Name hervorgeht (z.B. Vorname.Nachname@Provider.com)
Bitte geben Sie in jedem Fall eine über das gesamte Studium stabile Postadresse (Heimatadresse) an.
Falls sich Ihre Daten ändern sollten, aktualisieren Sie diese bitte selbstständig unter http://portal.uni-freiburg.de/politik/studium/Studiengaenge/ba-angewandte-politikwissenschaften/datenmeldung-aenderung
Beachten Sie weiterhin, dass Sie während Ihres Studiums mehrmals umziehen. Stellen Sie deshalb immer einen Nachsendeantrag. Bei der deutschen Post erfolgt dies unter folgendem Link: www.efiliale.de/efiliale/deeplink.jhtml. In Frankreich erfolgt der Antrag ebenfalls online unter www.laposte.fr/reexpedition/
ERASMUS – Was muss ich beachten?
Comming soon.
Ergänzungsbereich und BOK: Was ist das und was muss ich dafür tun?
Im Ergänzungsbereich sind Studienleistungen im Umfang von 20 ECTS-Punkten zu erbringen. Mindestens 8 ECTS-Punkte sind im Bereich „Berufsfeldorientierte Kompetenzen/BOK“ zu erbringen. Die restlichen 12 ECTS-Punkte können durch Module in anderen Studienfächern, interdisziplinäre Module oder zusätzliche Module im Hauptfach und/oder im Nebenfach erbracht werden.
1. Die im Ergänzungsbereich wählbaren fachfremden Module aus Fächern des GeKo-Bereichs finden Sie im Vorlesungsverzeichnis unter „Lehrveranstaltungen für den Ergänzungsbereich für B.A.-Studierende“.
2. Zusätzliche, im Ergänzungsbereich belegbare politikwissenschaftliche Veranstaltungen finden Sie unter folgendem Link. Bitte überprüfen Sie bei den nicht-politikwissenschaftlichen Veranstaltungen, die dort ebenfalls aufgeführt sind, ob diese auch im EB-Bereich freigegeben sind (Infos s. 1.)
https://www.verwaltung.uni-freiburg.de/lsfserver/rds?state=wtree&search=1&trex=step&root120132=1164477|1164903&P.vx=kurz
Proseminare der Politikwissenschaft sind in begrenztem Maße für den Ergänzungsbereich geöffnet. Eine Teilnahme setzt die individuelle Rücksprache mit den Dozierenden voraus.
3. B.A.-Studierende, die im Ergänzungsbereich ein fachfremdes Modul aus einem anderen Fach belegen (z.B. Jura oder VWL), setzen sich bitte mit der Gemeinsame Kommission in Verbindung (Sprechstunden siehe www.geko.uni-freiburg.de).
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie eine Veranstaltung im Ergänzungsbereich belegen können, setzen Sie sich bitte mit der Studiengangkoordination und vor allem auch mit den Dozierenden in Verbindung.
Informationen zur Verbuchung
Die Verbuchung von Veranstaltungen aus dem GeKo-Bereich liegt in der Verantwortung der einzelnen Fächer. Wer also im Bereich Soziologie eine EB-Veranstaltung besucht, muss die Verbuchung direkt mit dem Dozierenden bzw. den Verantwortlichen am Institut für Soziologie absprechen.
Nur bei Veranstaltungen aus dem Bereich der Politikwissenschaft ist die Fachkoordination für die Verbuchung zuständig. Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall frühzeitig die Studiengangkoordination.
Bei Veranstaltungen aus anderen Fachbereichen (z.B. Jura oder VWL) ist die GeKo für die Verbuchung zuständig. Bitte setzen Sie sich in diesen Fällen bei Problemen direkt mit der GeKo in Verbindung.
Informationen zu BOK
Das Bachelor-Studium an der Universität Freiburg soll die Studierenden nicht nur in ihrem jeweiligen Fach ausbilden, sondern auch Kompetenzen für das Berufsleben vermitteln .
Hierfür organisiert das Zentrum für Schlüsselqualifikationen (ZfS) als zentrale Einrichtung der Universität Lehrveranstaltungen im Bereich „Berufsfeldorientierte Kompetenzen“ (BOK). Die Veranstaltungen werden in folgenden Kompetenzfeldern angeboten:
Management
Kommunikation
Medien
EDV
Fremdsprachen
Bedenken Sie, dass Sie die Veranstaltungen im EB-Bereich zum großen Teil vor ihrem sechsten Semester absolvieren sollten, da sie im 6. Semester zusätzlich die Bachelorarbeit verfassen müssen.
Sie sollten deshalb auch die Semesterferien, in denen auch BOK-Kurse angeboten werden, einbeziehen. In Aix ist nur ein einziger BOK-Kurs für alle Studierende verpflichtend zu belegen (s.u.).
Informationen zu den angebotenen Kursen und zu den benötigten ECTS-Punkten finden Sie unter:
http://www.geko.uni-freiburg.de/studium/bachelor_2011/EB.pdf
http://www.geko.uni-freiburg.de/studium/bachelor/bok.pdf
http://www.zfs.uni-freiburg.de/studium
Informationen zur Anmeldung und zum aktuellem Kursangebot finden Sie auf der Homepage des Zentrums für Schlüsselqualifikationen der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.
www.zfs.uni-freiburg.de/
Außerdem: Es ist möglich, Praktika als BOK-Leistung anrechnen zu lassen. Bitte informieren Sie sich dazu beim ZfS über das sogenannte SbP-Modul.
Beachten Sie zudem auch die FAQ „BOK in Aix“:
portal.uni-freiburg.de/politik/studium/studiengange/b-a-angewandte-politikwissenschaft-dt-franz/faq/bok%20aix
Fristen: Wo finde ich wichtige Fristen der Universität?
Auf der Webseite der Universität finden Sie eine Übersicht über Semesterzeiten und Vorlesungsfreie Zeit.
http://www.studium.uni-freiburg.de/termine/semester_termine.html
Immatrikulation: Wie schreibe ich mich an der Uni Freiburg ein?
Alle Studierenden müssen sich zu Beginn des Studiums an der Universität Freiburg einschreiben, das heißt immatrikulieren. Dies gilt sowohl für die Studierenden mit Heimatuniversität Freiburg, als auch für die Studierenden mit Aix-en-Provence als Heimatuniversität.
Das Studierendenportal der Universität Freiburg informiert Sie über das Immatrikulationsverfahren unter:
www.studium.uni-freiburg.de/studium/immatrikulation
Zur Rückmeldung, die ebenfalls in jedem Semester fällig ist, finden Sie alle Informationen bei der entsprechenden FAQ:
Den zukünftigen Studierenden mit Heimatuniversität Freiburg, die das Freiburger Zulassungsverfahren durchlaufen haben, werden die Fristen mit dem Zulassungsbescheid mitgeteilt. Für die Immatrikulation wenden Sie sich an das Studierendensekretariat.
Für die Studierenden mit Heimatuniversität Aix-en-Provence:
Wichtig: Die Immatrikulation der französischen Studierenden findet zwischen Mitte September und Mitte Oktober, vormittags im Service Center Studium statt. Dieses finden Sie in der Sedanstraße 6. Innerhalb des Service Center Studium wenden sich die französischen Studienanfänger an die Abteilung International Admissions and Services (IAS).
Für die Immatrikulation brauchen die französischen Studienanfänger folgende Dokumente:
Antrag auf Immatrikulation (erhältlich am HelpDesk für internationale Studierende im Foyer des Rektorats)
Kopie des Schulabschlusszeugnisses (Hochschulzugangsberechtigung), in der Regel französisches Baccalauréat oder Abi-Bac.
Einzahlungsbeleg über die Sozialgebühren (65€, zahlbar bar im Rektorat oder per Überweisung von einem deutschen Konto)
Bescheinigung einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (In der Regel liegt eine französische Versicherung vor, die auch in Deutschland gültig ist. Ist dies der Fall wird eine Bestätigung über die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht durch eine deutsche gesetzliche Krankenkasse verlangt. Diese erhalten Sie z.B. bei der AOK am Fahnenbergplatz.)
Anmeldebestätigung der Stadt Freiburg. Sie müssen Ihren (neuen) Wohnsitz in Freiburg beim Bürgeramt Freiburg, Basler Str. 2 anmelden. Dort erhalten Sie dann eine Anmeldebestätigung.
2 Passfotos
Mit diesen Dokumenten gehen Sie in der Sprechzeit zum IAS und schreiben sich ein.
Tipp: Erstellen Sie sich eine Liste dieser Dokumente und besorgen Sie diese während Ihres Sprachkurses im September.
Falls Sie weitere Fragen haben, hilft auch die Seite „Wie geht das?“ der Universität Freiburg:
www.zuv.uni-freiburg.de/wiegehtdas/wiegehtdas_a-z.php
Bei Problemen oder Fragen können Sie sich an die persönlichen Ansprechpartner in der Abteilung Internationale Studierende wenden. Telefonnummern und Kontakte finden Sie hier: http://www.studium.uni-freiburg.de/service_und_beratungsstellen/ias
Auch das HelpDesk für internationale Studierende im Rektorat hilft gerne weiter!
Bei Sorgen und Nöten können Sie sich natürlich auch an uns wenden:
angewandte@politik.uni-freiburg.de
Methoden: Wie lerne ich wissenschaftliches Arbeiten?
Auf der Homepage des Seminars für Wissenschaftliche Politik finden Sie einen Reader, der Ihnen zu Beginn Ihres Studiums helfen kann, wissenschaftlich zu arbeiten.
Dort lernen Sie, wie man eine Hausarbeit schreibt, richtig zitiert oder zum Beispiel ein Referat hält.
Hier geht es zum Reader: https://portal.uni-freiburg.de/politik/medien/pdf/studium/Leitfaden%20fuer%20die%20Hausarbeit-2014.pdf
Nicht-bestandene Prüfungsleistung: wie geht es weiter?
Wenn Sie eine Prüfungsleistung nicht bestanden haben, erhalten Sie von der Gemeinsamen Kommission (Prüfungsamt) per Post einen Brief, in dem Ihnen mitgeteilt wird, dass Sie die Prüfung nicht bestanden haben. Achten Sie deshalb bitte darauf, dass Sie in der vorlesungsfreien Zeit auf ihre Post zugreifen können (je nachdem welche Adresse sie bei der Universität angegeben haben) oder Ihnen jemand ihre Post weiterleitet. Sie müssen diesen Brief unbedingt beantworten, indem Sie das beigefügte Formular ausgefüllt zurückschicken, und sich so zur Wiederholungsprüfung anmelden. In Ihrer Leistungsübersicht sehen Sie danach an dem Kürzel „AN“, ob Sie angemeldet sind. Wenn Sie nicht angemeldet sind, dürfen Sie die Klausur nicht mitschreiben.
Prüfungsleistung/Studienleistung: Was sind Prüfungsleistungen im Vergleich zu Studienleistungen?
Alle Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, Seminare, Übungen, Kolloquien…), die Sie während Ihres Studiums aufgrund der Prüfungsordnung besuchen müssen, sind entweder Prüfungsleistungen oder Studienleistungen.
Prüfungsleistungen sind benotete Leistungsnachweise, die in die B.A.-Abschlussbewertung einfließen. In den offiziellen Dokumenten werden sie auch als „studienbegleitende Prüfungen“ bezeichnet.
Sie müssen sich für die Prüfungsleistungen beim Prüfungsamt der Gemeinsamen Kommission selbstständig anmelden!
(Siehe hierzu die Anwtort zur FAQ „Muss ich mich zu den Prüfungen anmelden?“)
Studienleistungen fließen nicht in die B.A.-Note ein.
Sie müssen sich dazu nicht beim Prüfungsamt der Gemeinsamen Kommission anmelden, sondern nur bei der / beim jeweiligen Dozenten. Diese Leistungen müssen lediglich erfolgreich abgeschlossen („bestanden“) werden.
Prüfungsanmeldung: Muss ich mich zu den Prüfungen anmelden?
Ja, Sie müssen sich an der Universität Freiburg selbstständig beim Prüfungsamt zu den Prüfungsleistungen anmelden.
Dies geschieht grundsätzlich online unter
https://www.verwaltung.uni-freiburg.de/lsfserver/servlet/de.his.servlet.RequestDispatcherServlet?state=user&type=0&application=student und nur in Ausnahmefällen (beispielsweise bei technischen Problemen) ist dies auch auf dem Postweg möglich.
Für Prüfungsleistungen ist immer eine vorherige Registrierung beim Prüfungsamt (Geko) notwendig. Die Anmeldefrist endet üblicherweise in der dritten Woche des laufenden Semesters (http://www.geko.uni-freiburg.de/studium/ba/pruefanmeld_termine.pdf). Eine genaue Beschreibung des Verfahrens kann unter folgendem Link eingesehen werden:
http://www.geko.uni-freiburg.de/studium/ba/pruefanmeld_hinweise.pdf.
Bitte beachten Sie unbedingt den jeweiligen Stichtag: Eine spätere Anmeldung zu Ihren Prüfungen ist nicht möglich. Gerade für den strukturierten Ablauf im Fach Angewandte Politikwissenschaft kann eine „verpasste“ Prüfungsanmeldung zu erheblichen Verzögerungen und Problemen im Studienverlauf führen.
Bitte speichern Sie nach jeder Prüfungsanmeldung und jeder Verbuchung von Leistungen ihre aktuelle Leistungsübersicht oder drucken Sie sie aus.
Während Ihres Studiums in Aix müssen Sie sich nicht beim Prüfungsamt der Universität Freiburg für Ihre Prüfungsleistungen anmelden. Nähere Informationen zur Anmeldung:
portal.uni-freiburg.de/politik/studium/studiengange/b-a-angewandte-politikwissenschaft-dt-franz/faq/prufungsanmeldung
Rückmeldung: Wo und wann muss ich mich zurückmelden? Welche Gebühren fallen dabei an?
Eine Rückmeldung muss für die Verwaltung der Universität (jedes Semester) UND die Deutsch-Französische Hochschule (DFH)/Université Franco-Allemande (UFA) (jedes Jahr) erfolgen.
Für die Rückmeldung an der DFH/UFA beachten Sie bitte die FAQ zur DFH.
Für die Rückmeldung an der Universität Freiburg gilt:
ALLE Studierende des Studienganges „Angewandte Politikwissenschaft“ müssen sich JEDES Semester rückmelden. Diese Regelung gilt für alle Studierenden, ob mit Heimatuniversität Aix-en-Provence oder mit Heimatuniversität Freiburg.
Wichtig: Sie müssen regelmäßig eine Bestätigung ihrer Krankenversicherung oder eine „Befreiung von der Krankenversicherungspflicht“ vorlegen. Diese erhalten Sie beim Studierendenservice der AOK in der Sedanstraße 4 (http://www.aok.de/baden-wuerttemberg/die-aok/112153.ph)
Bitte beachten Sie bitte unbedingt die Rückmeldefristen. Diese sind für das Wintersemester der 01/06-15/08 und für das Sommersemester der 15/01-15/02 eines Jahres.
Informationen zum Rückmeldeverfahren der Universität Freiburg finden Sie unter
www.studium.uni-freiburg.de/studium/rueckmeldung
Im Zusammenhang mit jeder Rückmeldung fallen an der Universität Freiburg grundsätzlich drei verschiedene Gebühren an: Ein Verwaltungskostenbeitrag für die Universitätsverwaltung von 60,- €, ein Sozialbeitrag für das Studentenwerk von 78,- € und ein Beitrag zur Verfassten Studierendenschaft von 7€. Studierende mit der Heimatuuniversität Aix-en-Provence sind vom Verwaltungskostenbeitrag ausgenommen.
Bitte geben Sie UNBEDINGT Ihren NAMEN und den VERWENDUNGSZWECK bei einer Überweisung an.
Bankverbindung: Universitätskasse Freiburg
IBAN: DE71600501017438508768
BIC: SOLADEST
Kontonummer: 7438508768
Bankleitzahl: 60050101
Kreditinstitut: Baden-Württembergische Bank, Freiburg
Beim Verwendungszweck müssen Sie Ihre Matrikelnummer + 111 für das Sommersemester 2011angeben.
und + 112 für das Wintersemster 2011/2012 und im Sommersemester 2012 entsprechend + 121
und für das Wintersemester 2012/2013 +122.
(Beispiel: Für die Matrikelnummer 1910503 lautet der Verwendungszweck im Sommersemester 2011:1910503111)
Sobald der Betrag von 85,00 € (Heimatuni Aix) bzw. 145 € (Heimatuni Freiburg) bei der Universitätskasse eingegangen und verbucht ist, gelten Sie als rückgemeldet. Sie erhalten von der Universität keine Bestätigung der Rückmeldung! Daher sollten Sie sicherheitshalber einen Beleg der Überweisung aufbewahren. Sie können aber nach der Rückmeldung auf die neuen Immatrikulationsbescheinigungen für das Folgesemester zugreifen.
3) Über die Rückmeldung im Institut d’Études Politiques Aix-en-Provence informiert die Hompeage des IEP:
www.iep.u-3mrs.fr/formation_renseignements.php#ex1
Sprachkenntnisse: Wie kann ich mein Französich/Deutsch in Freiburg verbessern?
Sprachkenntnisse: Wie kann ich mein Französich/Deutsch in Freiburg verbessern?
Informationen und Angebote zu Sprachkursen und/oder Tandempartnern finden Sie auf der Homepage des Sprachlehrinstituts (SLI) der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg (www.sli.uni-freiburg.de/), des Centre Culturel Français (www.ccf-fr.de/) und des Frankreichzentrums der Universität (www.fz.uni-freiburg.de).
Um neben dem Sprache Lernen auch noch Kontakte zu anderen Studierenden zu knüpfen, bietet sich die Tandem-Kartei des SLI an, in der Sie Studierende finden, die Ihre Sprache lernen möchten und gleichzeitig bereit sind, Ihnen bei der Verbesserung Ihrer Sprachkenntnisse zu helfen.
Außerdem können und sollten Sie von Anfang an mit ihren „anderssprachigen“ KommilitonInnen im Studiengang „Angewandte Politikwissenschaft“ zusammenarbeiten.
Um selbstständig Ihre Sprachkompetenzen zu verbessern, bietet sich DUO (www.deutsch-uni.com.) an. DFH/UFA-Studierende können diese Dienstleistung kostenlos nutzen. DUO bietet sowohl Deutsch- als auch Französischkurse zu fachspezifischen Themen an. Eine Anmeldung ist hier möglich.
Sechstes Semester: Welche Lehrveranstaltungen muss ich im 6. Semester in Freiburg belegen?
Sie müssen folgende Lehrveranstaltungen belegen:
1. ein Hauptseminar aus dem Bereich, der thematisch Ihrer Bachelorarbeit entspricht;
2. ein Kolloquium;
3. eine Lehrveranstaltung aus dem Bereich Neuere und Neuste Geschichte der BRD.
Zu den einzelnen Lehrveranstaltungen:
1. Hauptseminar
Sie sollten ein Hauptseminar wählen, dass eine thematisch mit ihrem BA-Arbeitsthema verbunden ist.
Welche Leistungen muss ich im Hauptseminar erbringen?
Folgende Leistungen werden für den Erwerb der ECTS Punkte in Hauptseminaren immer verlangt:
· regelmäßige Anwesenheit;
· Mündliches Referat, Thesenpapier;
· Essay.
Studierende der „Angewandten Politikwissenschaft“ müssen im Vertiefungsmodul (Hauptseminar) eine „mündliche Modulteilprüfung“ ablegen. Das heißt, Sie müssen eine mündliche Prüfung bestehen. Bitte machen Sie ihre/n Dozent/in auf diese Regelung aufmerksam und vereinbaren Sie mit ihr/ihm einen (mündlichen) Prüfungstermin.
Es handelt sich um eine studienbegleitende Prüfungsleistung, für die Sie sich bei der Gemeinsamen Kommission (GeKo) selbstständig anmelden müssen! Damit wird die im Hauptseminar erhaltene Note bei der Berechnung der Bachelor-Abschlussnote berücksichtigt.
Warum diese „Sonderregelung“ im Vergleich zum Studiengang „Politikwissenschaft“?
Aufgrund des Studienverlaufs (3./4. Semester in Aix-en-Provence, 5. Semester im Praktikum) wären Sie dazu gezwungen, Hauptseminararbeit und Bachelor-Arbeit parallel zu schreiben. Dies ist jedoch weder inhaltlich noch pädagogisch sinnvoll.
2. Das Kolloquium
Das Kolloquium begleitet Sie bei Ihrer Bachelorarbeit. Sie haben dort die Möglichkeit, Ihre Arbeit vorzustellen und zu diskutieren. Hierbei erhalten Sie wichtige Tipps und Anregungen. Das Kolloquium belegen Sie bei dem/der Prüfungsberechtigten, der/die Ihre Bachelorarbeit betreut. Falls Ihr/e Betreuer/in kein eigenes Projektseminar anbietet, besuchen Sie in der Regel das Projektseminar im entsprechenden Fachbereich. Es handelt sich um eine Studienleistung.
Weitere Informationen zur B.A.-Arbeit finden Sie in den FAQ unter folgendem Link:
http://portal.uni-freiburg.de/politik/studium/studiengange/b-a-angewandte-politikwissenschaft-dt-franz/faq/baarbeit
3. Eine Lehrveranstaltung aus dem Bereich Neuere und Neueste Geschichte
Sie belegen eine Überblickvorlesung aus dem Bereich Neuere und Neuste Geschichte, die Ihnen den historischen Hintergrund der politischen Kultur Deutschlands vermitteln soll. Es handelt sich um eine studienbegleitende Prüfungsleistung, für die Sie sich bei der GeKo selbständig anmelden müssen. Die für Sie offen stehenden Vorlesungen finden Sie im Vorlesungsverzeichnis des Seminars für Wissenschaftliche Politik.
Sprachkurse: Wann und wo finden die Sprachkurse in Freiburg und Aix statt?
Vor dem ersten Jahr in Freiburg findet ein Sprachkurs für die Studierenden aus Aix-en-Provence in der Regel im September statt. Dieser wird vom Sprachlehrinstitut der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg organisiert. (www.sli.uni-freiburg.de/)
Vor dem zweiten Jahr in Aix-en-Provence findet ein Sprachkurs für die Studierenden aus Freiburg statt. Dieser wird vom Sprachlernzentrum der Universität Aix-Marseille organisiert. Informationen zu Terminen und Anmeldung erhalten die Studierenden in der Regel im Verlauf des Sommersemesters.
Außerdem bietet die deutsch-französische Hochschule seit einigen Jahren in Zusammenarbeit mit Deutsch-Uni Online ihren Studierenden kostenlose Online-Sprachkurse an. In Form von Modulen, die individuell bearbeitet werden, können Studierende das Fachvokabular ihres Ausbildungsbereiches erlernen und eine persönliche Betreuung genießen. Auf der Internetseite von DUO www.deutsch-uni.com finden Sie weitere Informationen.
Studienunterbrechung: Ist eine Unterbrechung des Studiums möglich?
Studierende können ihr Studium in Fällen die in der Studienordnung vorgesehen sind ausnahmsweise vorübergehend unterbrechen. Dies muss mit den Programmkoordinatoren besprochen werden.
Die vorübergehende Studienunterbrechung verpflichtet den Studierenden nicht zur Rückzahlung der Mobilitätsbeihilfe, die Zahlung der Mobilitätsbeihilfe wird aber für den Unerbrechungszeitraum ausgesetzt.
Für die DFH ist ein Formular zur Meldung einer Studienunterbrechung auszufüllen und bei einem der Programmkoordinatoren abzugeben. Dieses und weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: http://www.dfh-ufa.org/de/hochschulen/downloads/studienabbruch/
Termine: Wann beginnt das Studium? Wann beginnt die vorlesungsfreie Zeit?
In Freiburg beginnt das Studium zum Wintersemester, d.h. in der Regel in der dritten Oktoberwoche. Eine Übersicht über Semesterzeiten und vorlesungsfreie Zeit ist auf der Homepage der Universität zu finden: http://www.studium.uni-freiburg.de/termine/semester_termine.html
Im ersten Studienjahr findet für die französischen Studierenden aus Aix-en-Provence ein Sprachkurs vor dem Semester statt.
Dieser findet in der Regel im September am Sprachlehrinstitut der Albert-Ludwigs-Universität statt:
www.sli.uni-freiburg.de/
Verbuchung: Wann werden meine Leistungen in der Leistungsübersicht verbucht?
Die Verbuchung von Leistungen und deren Erscheinen auf der Leistungsübersicht kann einige Wochen dauern.
Sollten die Leistungen bis zum Beginn des nächsten Semesters noch nicht auf Ihrer Leistungsübersicht erscheinen, wenden Sie sich bitte an die Studiengangkoordination.
Bitte speichern Sie sich nach jeder Verbuchung ihre aktuelle Leistungsübersicht oder drucken Sie sie aus.